Förderungsmöglichkeiten – BAföG

Wer sich für ein Fernstudium interessiert, tut dies üblicherweise neben dem Beruf oder während der Elternzeit. Finanzielle Probleme bei der Studienfinanzierung sind daher normalerweise durch Einkommen oder Elterngeld selten.

Staatliche Förderungen als Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Fernstudiums

Wer dennoch darauf angewiesen ist, kann eine Reihe staatlicher Förderungsmöglichkeiten nutzen und seine persönlichen Kosten dadurch reduzieren, da ein Fernstudium Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder ein entsprechenden Fernlehrgang als Weiterbildungsmaßnahme berufsbegleitend absolviert wird und deshalb entsprechende Förderprogramme nutzbar sind.

Welche Förderungsmöglichkeiten für Sie geeignet ist, sollten Sie direkt in den jeweiligen Beratungsstellen der Studentenwerke, Studienbüros oder bei der Studierendenvertretung Ihrer Fernschule erfragen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Förderungen:

  • Prinzipiell ist es möglich, BAföG zu beantragen. Dessen Höhe richtet sich u.a. nach Ihrem Alter und dem Einkommen der Eltern. Erkundigen Sie sich am besten in Ihrem zuständigen BAföG-Amt nach einem Beratungstermin.

Weitere Hinweise unter: www.fernstudium-fernschulen.de

  • Für junge Menschen unter 25 Jahre bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Weiterbildungsstipendium im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung an. Wer eine Weiterqualifikation in seinem gelernten Beruf anstrebt, kann sich um ein solches Stipendium bewerben.

Weitere Hinweise unter: www.fernstudium-fernschulen.de 

  • Für sehr engagierte und erfolgreiche Berufsabsolventen mit Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit, sich für ein Aufstiegsstipendium zu bewerben. Es wird ebenfalls im Rahmen der Begabtenförderung angeboten und fördert ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. 

Weitere Hinweise unter: Aufstiegsstipendium

  • Eine weitere Möglichkeit zur Studienfinanzierung bieten Studienkredite. Sie können bei Kreditinstituten oder als Weiterbildungsdarlehen beantragt werden.

Weitere Hinweise unter: Studienkredit oder Weiterbildungsdarlehen

  • Sämtliche Studienkosten, die im Rahmen eines Fernstudiums entstehen (z.B. Studiengebühren), können als Fort- und Weiterbildungskosten oder als Ausgaben für eine Weiterbildung in Ihrem ausgeübten Beruf steuerlich geltend gemacht werden.
  • Im Rahmen Ihres Fernstudiums gibt es Präsenztermine am Standort Ihrer Fernschule. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Sie sich für diese Termine von Ihrer Arbeit  freistellen lassen können. Je nach Bundesland gibt es z.T. auch einen gesetzlich festgelegten und bezahlten Bildungsurlaub, den Sie für eine anerkannte Weiterbildung nutzen können.

TIPP: Eine Zusammenfassung der verschiedenen Förderprogramme (sowohl regionale, als auch Förderungen von Land, Bund und EU) finden Sie in der Förderdatenbank.

Auf unserer Website hat Ihnen unser Ratgeber-Team weitere hilfreiche Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt.

FAZIT: Neben dem Beruf eine Weiterbildung zu absolvieren  kostet Geld, lohnt sich aber. Je nach finanzieller Lage sollten Sie sich aber rechtzeitig vor Antritt Ihres Studiums genau mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Studienfinanzierung auseinandersetzen und diese früh genug beantragen.

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