Aktiver Kinderschutz – Gratwanderung zwischen Hilfe und Kontrolle (II)

KindeswohlgefährdungIn unserem letzten Beitrag haben wir Kindeswohlgefährdung, Missbrauchsfälle und gewaltsame Übergriffe in Familien sowie die Verantwortung des Staates für den Kinderschutz und die schwierige Rolle der Jugendämter betrachtet.

Wir beleuchten nun Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung, Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Kinderschutz.

Kinderschutz braucht Aufklärung und Courage

Wir alle kommen tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen oder deren Familien in Berührung, sei es beruflich, privat oder im Ehrenamt – wir sind in der (moralischen) Pflicht, uns als verlässliche Partner für die Rechte unserer Kinder stark zu machen, hin- und nicht wegzuschauen, hin- und nicht wegzuhören.

Aktiver Kinderschutz erfordert neben stetiger Weiterbildung der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte eine auf Kontinuität ausgerichtete Aufklärung, eine hohe Sensibilität und Professionalität sowie eine möglichst breite Multiplikatorenwirkung auf die Bevölkerung.

Wie erkennen wir Fälle von Kindeswohlgefährdung? Welche Risikofaktoren veranlassen uns, Kinder unter diesem Aspekt zu beobachten? Mit wem teilen wir von unseren Verdacht? Können wir selbst eingreifen oder wer ist zuständig, wenn unverzügliches Handeln nötig ist?

Es kann nicht sein, was nicht sein darf?

Nicht jeder blaue Fleck bedeutet gleich Misshandlung, aber ein verletzter Körper sollte Sie misstrauisch machen. Verschmutzte Bekleidung oder mangelnde Hygiene können eine ganz simple Ursache haben, aber es sollte Ihre Aufmerksamkeit wecken. Das Untergewicht eines Kindes kann medizinische Ursachen haben, aber Sie sollten dies beobachten. Auch Verstörtheit, Aggressivität oder Zurückgezogenheit eines Kindes muss nichts bedeuten, aber dies alles können „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine vorhandene oder erkennbar drohende Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch sein.

Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Sprechen Sie bei Sorge um das Kind die Eltern nach Möglichkeit persönlich an. Daraus kann sich eine ganz harmlose Erklärung für das Aussehen oder Verhalten des Kindes ergeben. Wenn sich aber ihre Einschätzung verfestigt oder Zweifel bleiben, dann ist der direkte Draht zum Jugendamt der geeignete Weg.

Freie Träger, Jugendämter und Familiengerichte beurteilen (meist) bei Vorliegen „gewichtiger Gründe“ das Gefährdungsrisiko unter Einbeziehung mehrerer Fachkräfte selbst und erstellen eine Prognose, schätzen die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Abwendung der Gefährdung ein und leiten daraus den Bedarf an notwendigen Hilfen ab oder greifen direkt in den Prozess ein.

Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung in Familien und im Lebensumfeld

Kindeswohlgefährdung kann durch eine Reihe von Faktoren wie Gewalttätigkeit gegenüber Kindern oder Lebenspartnern, sexuelle und kriminelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, psychische Erkrankungen der Eltern, Suchtmittelabhängigkeit, geistige Behinderung oder traumatisierende Lebensereignisse (z.B. Tod eines Angehörigen) begünstigt werden.

Auch überhöhte Erwartungen an das Kind, denen es nicht entspricht, können ebenso Auslöser für Übergriffe sein wie soziale Ausgrenzung, finanzielle Notlagen oder eine desolate Wohnsituation.

Führungszeugnis als wichtiger Baustein für den Kinderschutz

Die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet inzwischen alle Hauptamtlichen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten enthält. Diese Regelung gilt (meist) gleichermaßen für freie Träger und ehrenamtlich Tätige (z.B. Freizeitbetreuer, Übungsleiter).

Obwohl dieser Prozess bei vielen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Trägern zu kontroversen Diskussionen bezüglich Aufwand und Kosten bis hin zur Vertrauensfrage geführt hat, ist die Vorlage des Führungszeugnisses dennoch eine erste Hürde für bisher auffällig gewordene Täter, aber natürlich kein Garantieschein.

Weiterbildung und Information zum Kinderschutz

Kinderschutz-Zentren und andere Bildungsträger bieten inzwischen für die Erreichung von Handlungssicherheit im Kinderschutz Zertifikats- und Weiterbildungskurse zu den Themen wie Fachkraft Kinderschutz mit Option auf den Erwerb des Zertifikats „Fachberatung im Kinderschutz-die insoweit erfahrene Fachkraft“, Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt oder Kinderschutz für Mädchen und Jungen mit Behinderung an.

Die Universität Ulm vermittelt mit dem E-Learning-Kurs „Frühe Hilfen und frühe Interventionen im Kinderschutz“ umfassende Handlungskompetenzen im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes.

Zudem beabsichtigt die Alice Salomon Hochschule Berlin mit dem Sommersemester 2015 einen Masterstudiengang Kinderschutz – Dialogische Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz (M.A.) anzubieten und reagiert damit auf die aktuellen Anforderungen.

FAZIT:

Wir werden Fälle von Kindeswohlgefährdung trotz aller Gesetze und Maßnahmen auch zukünftig (leider) nicht verhindern können.

ABER: Schauen Sie sich um und hören Sie hin! Beobachten Sie aufmerksam, wenn Sie auch nur einen leisen Verdacht haben! Machen Sie sich schlau, wie Sie angemessen reagieren! Bieten Sie Hilfe an, wenn Hilfe nötig ist! Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Umfeld! Werden Sie aktiv – zum Wohl unserer Kinder!

Tags:Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Weiterbildung

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