Die Sozialwissenschaften gliedern sich bei näherer Betrachtung in verschiedene Teilbereiche, die sich allesamt durch Eigenheiten und Besonderheiten auszeichnen. Hierzu gehört unter anderem auch die Sozialpädagogik, die sich in erster Linie der Förderung der Eigenverantwortung widmet. So sollen vor allem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ein eigenständiges Leben als Mitglied der Gesellschaft zu führen.

Was ist Sozialpädagogik?

Der Begriff Sozialpädagogik kam erstmals im Jahr 1844 auf, denn damals widmete Karl Mager dieser Disziplin einen Artikel, der in der „Pädagogischen Revue“ veröffentlicht wurde. Mittlerweile hat sich diese weiterentwickelt und kann als vielseitiger Wissenschaftszweig definiert werden, der die sozialstaatliche Intervention, Bildung sowie Erziehung kombiniert.

Ein Fernstudium Sozialpädagogik ohne Abitur erscheint den meisten Menschen zunächst vollkommen unmöglich, denn jedes akademische Studium erfordert das Abitur als Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium. Grundsätzlich stimmt dies auch und trifft auf ein Fernstudium ebenso wie auf ein klassisches Präsenzstudium zu, doch es existieren durchaus auch Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren. An Fachhochschulen wird beispielsweise auch die Fachhochschulreife akzeptiert. Soziale Arbeit beziehungsweise Sozialpädagogik wird an Fachhochschulen häufig als Studiengang angeboten, so dass einem entsprechenden Studium ohne Abitur grundsätzlich nichts im Wege steht.

Insbesondere bei sozialen Studienfächern kommt es nicht nur auf die Schulnoten sowie den Schulabschluss an, denn Studierende sollten Interesse am menschlichen Verhalten und viel Empathie mitbringen. Zudem sollte man sich über den beruflichen Alltag in der Sozialpädagogik im Klaren sein und sich bewusst machen, dass ein entsprechender Beruf mit einer hohen Arbeitsbelastung einhergeht. Tagtäglich wird man mit schwierigen Lebensumständen konfrontiert und muss damit umgehen können. Gleichzeitig gilt es, professionell zu bleiben und zu akzeptieren, dass man als Sozialpädagoge nur in einem begrenzten Maße aktiv werden kann. Nichtsdestotrotz kann man seinen Mitmenschen helfen und sie in schwierigen Situationen und Lebenskrisen unterstützen.

KindeswohlgefährdungIn unserem letzten Beitrag haben wir Kindeswohlgefährdung, Missbrauchsfälle und gewaltsame Übergriffe in Familien sowie die Verantwortung des Staates für den Kinderschutz und die schwierige Rolle der Jugendämter betrachtet.

Wir beleuchten nun Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung, Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Kinderschutz.

Kinderschutz braucht Aufklärung und Courage

Wir alle kommen tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen oder deren Familien in Berührung, sei es beruflich, privat oder im Ehrenamt – wir sind in der (moralischen) Pflicht, uns als verlässliche Partner für die Rechte unserer Kinder stark zu machen, hin- und nicht wegzuschauen, hin- und nicht wegzuhören.

Aktiver Kinderschutz erfordert neben stetiger Weiterbildung der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte eine auf Kontinuität ausgerichtete Aufklärung, eine hohe Sensibilität und Professionalität sowie eine möglichst breite Multiplikatorenwirkung auf die Bevölkerung.

Wie erkennen wir Fälle von Kindeswohlgefährdung? Welche Risikofaktoren veranlassen uns, Kinder unter diesem Aspekt zu beobachten? Mit wem teilen wir von unseren Verdacht? Können wir selbst eingreifen oder wer ist zuständig, wenn unverzügliches Handeln nötig ist?

KinderschutzMeldungen von Kindeswohlgefährdung während Ferienfreizeiten, Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen, gewaltsamen Übergriffen in Familien oder Kindstötung erschüttern unsere Gesellschaft.

Gewalt hat viele Gesichter: Nach der kürzlich vom BKA vorgelegten Statistik wurden im Vorjahr (2013) 153 Kinder getötet, etwa 40 Kinder täglich Opfer sexuellen Missbrauchs und über 4.000 körperliche Misshandlungen dokumentiert – Dunkelziffer unbekannt. Mit etwa 6.700 Fällen ist zudem ein signifikanter Anstieg von Besitz oder Verbreitung kinderpornographischen Materials festzustellen.

Laut Statistischem Bundesamt führten die Jugendämter im Jahr 2012 rund 107.000 Verfahren zur Beurteilung von Kindeswohlgefährdung durch, die in 38.000 Fällen (36%) eine akute oder latente Gefährdung bestätigten.

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